Die den Führerschein machen viele Menschen das erste mal die Erfahrung einer Augen-Überprüfung: dem sogenannten Führerschein-Sehtest. Doch was ist, wenn Sie bereits eine Sehhilfe – Brille oder Kontaktlinsen – haben?
Ganz einfach: Beim Führerschein-Sehtest wird geprüft, ob Sie eine Mindestanforderung an das Sehvermögen erfüllen. Aktuell ist dies ein Visus-Wert (Sehschärfe) von 0,7. Es ist hierbei unerheblich, ob Sie den Visus von 0,7 mit Sehhilfe, oder ohne Sehhilfe erreichen: Wichtig ist nur, dass Sie im Staßenverkehr sicher unterwegs sind.
Deshalb kann auf dem Führerschein-Sehtest angekreuzt werden, ob der Sehtest “mit” oder “ohne” Sehhilfe durchgeführt wurde. In ersterem Fall (mit Sehhilfe) wird auch in Ihrem Führerschein vermerkt, dass Sie über eine Sehhilfe verfügen – und Sie müssen diese beim Autofahren stets verwenden.
Der Führerschein-Sehtest wird also bei Brillen- und Kontaktlinsenträgern immer mit Sehhilfe durchgeführt.