Für die Fahrerlaubnis muss spätestens jeder Führerschein-Neuling einmal einen Führerschein-Sehtest absolvieren. Für den durchgeführten Sehtest erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der das Ergebnis des Sehtests hervorgeht.

Wie lange gilt diese Bescheinigung? Besser wäre die Frage: Wie lange kann diese Bescheinigung für den Führerschein-Antrag verwendet werden? Die Antwort ergibt sich aus §12, Abs 7 FeV: die “Sehtestbescheinigung” darf “bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.”.

Das heißt für Sie: Beantragen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Sehtestbescheinigung Ihren Führerschein, ist alles in Ordnung. Dies gilt auch für eine Erweiterung der Führerscheinklassen, z.B. wenn Sie erst den Auto-, und später noch den Motorrad-Führerschein machen. Verstreicht die 2-Jahres-Frist, dann müssen Sie den Führerschein-Sehtest erneut machen.